OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.11.2021
7 U 74/20
Normen:
§ 159 Abs 1 VVG; § 13 Abs 1 ALB; § 305 Abs 1 BGB;
Fundstellen:
r+s 2023, 168
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 30.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 585/19

Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts des Versicherungsnehmers bezüglich der Begünstigungserklärung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 7 U 74/20

DRsp Nr. 2022/17944

Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts des Versicherungsnehmers bezüglich der Begünstigungserklärung

Lässt ein Antragsformular für eine Risikolebensversicherung dem Versicherungsnehmer die freie Wahl, ob und wie er eine Begünstigungserklärung hinsichtlich des Bezugsrechts einer namentlich zu bezeichnenden Person vornimmt, unterliegt die in dem Vordruck enthaltene Wahlklausel nicht der AGB-Kontrolle, da erst die individuelle Ergänzung des Vordrucks durch den Versicherungsnehmer deren wesentlichen Inhalt festlegt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 30.03.2020 (2 O 585/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz, einschließlich der Kosten der Nebenintervention, hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 159 Abs 1 VVG; § 13 Abs 1 ALB; § 305 Abs 1 BGB;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung als Ehefrau bzw. Erbin des Versicherungsnehmers.