Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 5. September 2017, Az.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3.Dieses Urteil und das zu 1. genannte Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II. III.
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