Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 6. Juni 2013 (Az.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger hat die Beklagte vor dem Landgericht als Haftpflichtversicherer aus einem Verkehrsunfallereignis vom ... September 2011 auf Feststellung in Anspruch genommen. Der Kläger möchte festgestellt wissen, dass die Beklagte ihm sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfallereignis zu ersetzen hat, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
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