Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
BGH, Beschluß vom 08.04.2003 - Aktenzeichen VI ZB 79/02
DRsp Nr. 2003/7412
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Mißt der Einzelrichter einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu, so hat er zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen. Bejaht er mit Zulassung der Rechtsbeschwerde zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, so ist die Annahme seiner Zuständigkeit objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.