BGH - Beschluß vom 08.04.2003
VI ZB 79/02
Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden,

Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

BGH, Beschluß vom 08.04.2003 - Aktenzeichen VI ZB 79/02

DRsp Nr. 2003/7412

Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

Mißt der Einzelrichter einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu, so hat er zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen. Bejaht er mit Zulassung der Rechtsbeschwerde zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, so ist die Annahme seiner Zuständigkeit objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

Normenkette:

ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: