KG - Urteil vom 11.10.2005
9 U 134/04
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StrReinG § 2 Abs. 4 ;
Fundstellen:
KGReport 2006, 56
MDR 2006, 753
NJ 2006, 127
VersR 2006, 946
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 15.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 192/03

Zum Amtshaftungsanspruch wegen Sturzes auf rutschigem Laub - hier: Ausrutschen eines Fußgängers auf nassem Laub

KG, Urteil vom 11.10.2005 - Aktenzeichen 9 U 134/04

DRsp Nr. 2005/19421

Zum Amtshaftungsanspruch wegen Sturzes auf rutschigem Laub - hier: Ausrutschen eines Fußgängers auf nassem Laub

Ein Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen eines Sturzes auf einem mit rutschigem Laub bedeckten öffentlichen Gehweg scheidet aus, wenn die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde den nach dem entsprechenden Straßenreinigungsgesetz vorgeschriebenen Reinigungsturnus eingehalten hat.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StrReinG § 2 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten in dem vorliegenden Rechtsstreit Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für alle zukünftig noch eintretenden materiellen Schäden aus einem Unfall vom 29. Oktober 2002. An diesem Tage stürzte die Klägerin auf der Brentanostraße in Höhe der Hausnummer 8 in 12163 Berlin. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch links und einen Bruch des rechten Handgelenks.