Zum Anliegerbereich gehörende angrenzende oder einmündende Straßen
BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 3 C 14.99
DRsp Nr. 2004/1293
Zum Anliegerbereich gehörende angrenzende oder einmündende Straßen
»Die für eine bestimmte Straße zutreffende Eigenschaft eines Verkehrsteilnehmers als straßenverkehrsrechtlicher Anlieger vermittelt ihm einen Anliegerstatus nicht für andere Straßen, die von ihm durchfahren werden können oder müssen, um über weitere Straßen seine Anliegerstraße zu erreichen. Es bleibt offen, ob zum Anliegerbereich einer Straße unmittelbar angrenzende oder einmündende Straßen zu rechnen sind.«