OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.2007
I-1 U 198/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 ; PflVG § 3 Nr. 1 § 3 Nr. 2 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 24.08.2006

Zum Nachweis eines manipulierten Unfalls durch Indizienbeweis

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - Aktenzeichen I-1 U 198/06

DRsp Nr. 2007/16108

Zum Nachweis eines manipulierten Unfalls durch Indizienbeweis

Der Nachweis eines fingierten Unfallgeschehens kann, soweit kein direkter Beweis möglich ist, über eine Kette von Indizien erfolgen, die in ihrer Summe bei Gesamtbetrachtung aller Umstände den Vollbeweis eines Manipulationsgeschehens erbringen können. Für die Annahme eines gestellten Unfalles genügt es aber nicht, wenn nur einzelne Umstände des Schadensereignisses Zweifel an einem realen Unfallgeschehen aufkommen lassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 ; PflVG § 3 Nr. 1 § 3 Nr. 2 ; ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige Berufung hat auch vollumfänglich in der Sache Erfolg.

Der Kläger kann von den Beklagten vollständigen Ersatz seines infolge des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls vom 21.07.2004 erlittenen Schadens aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 und 2 PflVG verlangen.

Die mit der Berufung erhobenen Einwendungen gegen das angefochtene landgerichtliche Urteil greifen im Ergebnis durch. Zwar ist nicht zu verkennen, dass das Geschehen einige Aspekte aufweist, die als Indizien für einen gestellten Unfall angesehen werden könnten. Insgesamt sind diese für eine Manipulation sprechenden Indizien jedoch in der gebotenen Gesamtschau nicht von derartigem Gewicht, dass keine vernünftigen Zweifel an der "Freiwilligkeit" des Schadengeschehens verbleiben würden.