LG Berlin, vom 20.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 397/00
Zur Annnahme einer Selbsttötungsabsicht eines Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung
KG, Urteil vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 12 U 184/01
DRsp Nr. 2005/7530
Zur Annnahme einer Selbsttötungsabsicht eines Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung
War der Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Unfallzeitpunkt angegurtet und fuhr er mit einem niedrigen Gang mit geringer Geschwindigkeit, so spricht dies gegen eine Selbsttötungsabsicht, so dass der Versicherer sich nicht auf Haftungsfreiheit gem. § 152VVG berufen kann.