Zur dem Fahrzeughalter obliegende Überwachungspflicht
BayObLG, Beschluß vom 10.03.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 350/87
DRsp Nr. 1998/9780
Zur dem Fahrzeughalter obliegende Überwachungspflicht
»1. Die dem Fahrzeughalter obliegende Überwachungspflicht ist soweit es nicht um die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeugs als solches, sondern um die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Ladung geht, zwar als nicht gering zu veranschlagen; die Anforderungen an sie dürfen aber nicht überspannt werden, zumal es schon Aufgabe des Fahrzeugführers ist, darauf zu achten, daß das von ihm geführte Fahrzeug nicht überladen wird.2. Der Fahrzeughalter genügt unter der Voraussetzung, daß er keinen Anlaß hatte, an der Zuverlässigkeit des Fahrers zu zweifeln, seiner Kontrollpflicht, wenn er sich durch gelegentliche stichprobenweise vorgenommene Überprüfungen seiner Fahrzeugführer von der Einhaltung seiner Weisungen überzeugt.
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