LG Duisburg, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 134/04
Zur Frage des Zustandekommens eines Vertrages nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005 - Aktenzeichen I-3 U 14/04
DRsp Nr. 2006/789
Zur Frage des Zustandekommens eines Vertrages nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens
1. Ein Kaufvertrag über ein Neufahrzeug ist auflösend bedingt durch das Zustandekommen des Darlehnsvertrages, wenn im Einzelfall keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Daher wird der Kaufvertrag hinfällig, wenn es - ohne dass der Käufer dies zu vertreten hat - nicht zum Abschluss des Darlehensvertrages kommt.2. Die Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännischen Bestätigungsschreiben können beim Vertragsschluss nicht angewendet werden, wenn zwar eine "Auftragsbestätigung" vom Anbieter zugesendet wird, dieses aber keinen konkreten Bezug auf das vorausgehende Telefonat und dem darin erwähnten Finanzierungszusammenhang nimmt.