Die statthafte (§ 511 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§§ 517, 519, 520 ZPO) Berufung des Klägers ist begründet.
Der Beklagte - ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler - verkaufte dem Kläger mit schriftlichem Kaufvertrag vom 13.03.2002 einen Fiat Scudo 1.9. TD Kastentransporter zu einem Preis von 5.100,--00 EUR.
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