LG Duisburg, vom 15.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 510/05
Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer schuldhaft verursachten Unfallschaden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2007 - Aktenzeichen I-24 U 93/06
DRsp Nr. 2007/7054
Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer schuldhaft verursachten Unfallschaden
Ist der Fahrer versicherungsrechtlich nicht als Repräsentant des Mieters eines kaskoversicherten PKW anzusehen, so muss sich dieser dessen grob fahrlässiges Fehlverhalten nicht zurechnen lassen (entgegen OLG Hamm NZV 2006, 593; Bestätigung von Senat, NJW-RR 2003, 974).