LG Karlsruhe, vom 19.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 787/05
Zur Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichem Gehweg - Voraussetzungen für wirksame Übertragung der Räum- und Streupflicht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 7 U 157/06
DRsp Nr. 2007/15211
Zur Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichem Gehweg - Voraussetzungen für wirksame Übertragung der Räum- und Streupflicht
»Allein der Umstand, dass ein Grundstück an eine Straße angrenzt, genügt zur Übertragung der Räum- und Streupflicht auf den Grundstückseigentümer oder -besitzer durch gemeindliche Satzung dann nicht, wenn ein Zugang von diesem Grundstück zur Straße aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist.«