I. Der Kläger nimmt den Beklagten aus einem Gebrauchtwagenkauf auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises sowie Erstattung angefallener Aufwendungen in Anspruch.
Der Beklagte bot über das Internet einen Abschleppwagen der Marke Daimler-Benz, LKW, Typ LP 809 an. Am 11.2.2002 besichtigte der Kläger das Fahrzeug und führte mit dem Zeugen H. H. Verhandlungen über den Kauf. Der Kläger kam mit dem Zeugen überein, das Fahrzeug "gekauft wie gesehen" zu erwerben. Weiterhin vereinbarten die Parteien, dass der Beklagte das Fahrzeug vor der Übergabe noch einmal "über den TÜV" fahren sollte. Der Kläger leistete eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|