LG Cottbus - Urteil vom 19.11.1998
2 O 310/97
Normen:
BGB § 812 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)151b
DAR 2000, 70

Zurückerstattung von Schadensausgleichszahlung bei nachträglicher Feststellung der Alleinverantwortung des Schädigers

LG Cottbus, Urteil vom 19.11.1998 - Aktenzeichen 2 O 310/97

DRsp Nr. 2003/16669

Zurückerstattung von Schadensausgleichszahlung bei nachträglicher Feststellung der Alleinverantwortung des Schädigers

Schadensausgleichszahlungen, die ein Haftpflichtversicherer nach einem Unfall aufgrund Teilungsabkommens an einen Krankenversicherer geleistet hat, sind vom Schädiger zurückzuerstatten, wenn sich später die Alleinverantwortung des Schädigers herausstellt.

Normenkette:

BGB § 812 ;
Fundstellen
DRsp I(145)151b
DAR 2000, 70