Zurücktreten der Betriebsgefahr des Kfz bei Alleinverschulden des Fußgängers wegen Nichteinhaltung von § 25 Abs. 3 StVO
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2007 - Aktenzeichen 12 W 11/07
DRsp Nr. 2007/12044
Zurücktreten der Betriebsgefahr des Kfz bei Alleinverschulden des Fußgängers wegen Nichteinhaltung von § 25 Abs. 3StVO
Verletzt ein Fußgänger beim Überqueren einer mehrspurigen Straße seine Pflicht nach § 25 Abs. 3StVO, auf den Fahrzeugverkehr zu achten, kann dies Verschulden die Betriebsgefahr des am Unfall beteiligten Kfz ganz zurücktreten lassen, auch wenn kein Fall von § 7 Abs. 2StVG vorliegt.