BGH, Beschluß vom 25.11.2003 - Aktenzeichen VI ZR 220/03
DRsp Nr. 2004/196
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte und auch des Bundesgerichtshofs stellen an die Sorgfaltspflichten des Halters und Fahrers nach § 14 Abs. 2 S. 2 StVO sehr strenge Anforderungen, von denen abzugehen auch die besonderen Umstände des vorliegenden Falles keine Veranlassung bieten.