OLG München - Urteil vom 05.03.2002
5 U 4442/01
Normen:
ZPO § 543 Abs. 1 (a.F.) § 543 Abs. 2 (n.F.) § 546 Abs. 2 S. 1 (a.F.) §§ 511 f. (a.F.) § 287 Abs. 1 § 269 Abs. 3 S. 2 § 156 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 (a.F.) § 3 ; BGB § 459 Abs. 2 § 459 § 463 § 464 ;
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 5333/01

Zusicherung einer Eigenschaft vom privaten Verkäufer eines PKW durch Zeitungsinserat und Aufnahme der Erstzulassung in den Kaufvertrag

OLG München, Urteil vom 05.03.2002 - Aktenzeichen 5 U 4442/01

DRsp Nr. 2002/6976

Zusicherung einer Eigenschaft vom privaten Verkäufer eines PKW durch Zeitungsinserat und Aufnahme der Erstzulassung in den Kaufvertrag

Gibt der Verkäufer eines PKW im Zeitungsinserat das Baujahr und sowohl in den technischen Detailangaben wie im Kaufvertrag die Erstzulassung an, bringt er damit zum Ausdruck, daß er bezüglich einer für die Kaufentscheidung durchaus bedeutsamen Eigenschaft die genannten Daten für zutreffend hält und ein Fahrzeug mit dem inserierten Baujahr bzw. der angegebenen Erstzulassung mit allen hieraus entstehenden rechtlichen Pflichten verkaufen will. Ist eine Zusicherung nicht gewollt, muss der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zu verstehen geben, daß er bezüglich des Fahrzeugalters unsicher ist, daß seine Angaben fraglich sein könnten und daß die entsprechenden Daten, die schließlich auch bei der Kaufpreisbildung von Bedeutung sind, unverbindlich sein sollen.

Normenkette:

ZPO § 543 Abs. 1 (a.F.) § 543 Abs. 2 (n.F.) § 546 Abs. 2 S. 1 (a.F.) §§ 511 f. (a.F.) § 287 Abs. 1 § 269 Abs. 3 S. 2 § 156 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 (a.F.) § 3 ; BGB § 459 Abs. 2 § 459 § 463 § 464 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F. abgesehen, bei folgender Ergänzung: