Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 13. Dezember 1999, an dem der frühere Beklagte zu 1) mit Wohnsitz in den Niederlanden mit dem von ihm gefahrenen niederländischen Lkw beteiligt war. Im ersten Rechtszug hat sie den Beklagten zu 1) und den Beklagten zu 2), einen eingetragenen Verein deutschen Rechts als Haftpflichtversicherer gemäß §§
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