Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises
BGH, Urteil vom 19.04.1983 - Aktenzeichen VI ZR 253/81
DRsp Nr. 1994/4699
Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises
Die von einer Partei beantragte Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises bedarf nicht der Zustimmung des Gegner; diesem ist es allerdings freigestellt, die Vernehmung des Zeugen vor dem Prozeßgericht zu beantragen.