BGH - Urteil vom 19.04.1983
VI ZR 253/81
Normen:
ZPO §§ 286, 373, 425 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 667

Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises

BGH, Urteil vom 19.04.1983 - Aktenzeichen VI ZR 253/81

DRsp Nr. 1994/4699

Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises

Die von einer Partei beantragte Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises bedarf nicht der Zustimmung des Gegner; diesem ist es allerdings freigestellt, die Vernehmung des Zeugen vor dem Prozeßgericht zu beantragen.

Normenkette:

ZPO §§ 286, 373, 425 ;
Fundstellen
VersR 1983, 667