Checkliste: Korrekte Honorarberechnung |
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ja |
nein |
Rechtsschutz: Haben Sie den Versicherungsvertrag überprüft? (regelmäßig erst ab Widerspruchsverfahren Kostendeckung möglich. Teilweise ist die gesetzliche Notwendigkeit für ein Widerspruchsverfahren aber entfallen) |
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- § 17 RVG: Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sind unterschiedliche Gebührentatbestände. |
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- Abzurechnen ist nach §§ 16, 17 RVG, Nr. 3000 ff. VV: Die Mittelgebühr ist nicht immer angemessen, Kriterien des § 14 RVG können zu höherem - oder auch niedrigerem - Gebührensatz führen. Besprechungsgebühr kann anfallen. |
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Ist der Hinweis auf die vom Streitwert abhängige Gebührenberechnung erfolgt? |
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- Gegenstandswert entsprechend Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, siehe unten. |
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- Vorläufiger Rechtschutz ca. 1/2 des Regelstreitwerts. |
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Haben Sie die Vergütungsvereinbarung überprüft?Bei vorangegangener Beratung ist für diese eine gesonderte Vergütungsvereinbarung notwendig |
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