Checkliste: Honorar

Checkliste: Korrekte Honorarberechnung

 

 

ja

nein

Rechtsschutz: Haben Sie den Versicherungsvertrag überprüft? (regelmäßig erst ab Widerspruchsverfahren Kostendeckung möglich. Teilweise ist die gesetzliche Notwendigkeit für ein Widerspruchsverfahren aber entfallen)
-      § 17 RVG: Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sind unterschiedliche Gebührentatbestände.

 

 

-      Abzurechnen ist nach §§ 16, 17 RVG, Nr. 3000 ff. VV: Die Mittelgebühr ist nicht immer angemessen, Kriterien des § 14 RVG  können zu höherem - oder auch niedrigerem - Gebührensatz führen. Besprechungsgebühr kann anfallen.

 

 

Ist der Hinweis auf die vom Streitwert abhängige Gebührenberechnung erfolgt?
-      Gegenstandswert entsprechend Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, siehe unten.

 

 

-      Vorläufiger Rechtschutz ca. 1/2 des Regelstreitwerts.

 

 

Haben Sie die Vergütungsvereinbarung überprüft?

Bei vorangegangener Beratung ist für diese eine gesonderte Vergütungsvereinbarung notwendig