Checkliste: Schmerzensgeldvergleich |
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ja |
nein |
Sind Vergleichsabfindungserklärungen als AGB zu qualifizieren?Ggf. Inhaltskontrolle nach §§ 305-310 BGB. |
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Sind die gegenwärtigen körperlichen Schäden geklärt (z.B. Arztatteste, Gutachten)? |
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Sind zukünftige Schäden (Spätschäden, Nachschäden) geklärt, mit welcher Wahrscheinlichkeit sind sie in welchem Umfange zu erwarten (z.B. Arztatteste, Gutachten)? |
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Liegen gesetzliche oder vertragliche Forderungsübergänge auf Sozialleistungsträger oder private Versicherung vor? |
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Besteht Verfügungsbefugnis über den Schmerzensgeldanspruch bzw. besteht Klarheit in welchem Umfange kann verfügt werden, ohne sich Schadensersatzforderungen aus Vertragsverletzungen (private Versicherungen, Arbeitgeber) ausgesetzt zu sehen? |
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Liegen sämtliche Mitwirkungsvoraussetzungen vor (Einwilligung der Eltern, Vormündern, Pfleger, ggf. vormundschaftliche Genehmigung bei Vergleichsbeträgen über 3.000 Euro (§§ 1643, 1822 Nr. 12 BGB))? |
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Bestehen Probleme bei der Geschäftsfähigkeit beim Vergleichsabschluss, § 104 BGB? |
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Wurde alles im Vergleich/Abfindungsvergleich bereits jetzt geregelt? |
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Liegt ein umfassender Vergleich (alles inkl. bekannter oder zu erwartender, ggf. auch nicht zu erwartender Folgeschäden) vor? |
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