Verletzt der Verkäufer eine Pflicht aus dem Kaufvertrag und hat er diese Pflichtverletzung zu vertreten, dann stehen dem Käufer neben den Sachmängelhaftungsrechten Schadenseratzansprüche zu. Zu erstatten sind dem Käufer z.B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Fahrtkosten und Gutachterkosten.
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