Anfechtungsklage gegen feststellenden VA mit Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zur Eintragung

Verwaltungsgericht

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per beA  

vom , zugestellt am , zurückgewiesen. ). wenn diese für notwendig erklärt wird (§ Abs. Satz 2 ). Dies ist hier der Fall, nachdem die Frage der Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis maßgeblich von Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH abhängt und von einem nicht anwaltlich vertretenen Durchschnittsbürger nicht beurteilt werden kann.