Ordnungswidrigkeit bei Abstandfehler

Checkliste: Ist ein Abstandsfehler gegeben?

 

 

ja

nein

Liegt eine Ordnungswidrigkeit wegen zu geringen Abstands vor?

Ist die Fahreridentität eindeutig?

Ist die Abstandsmessung fehlerfrei?

Sind die Toleranzen abgezogen?

Liegt eine unverschuldete Abstandsunterschreitung (z.B. Bremsung Vordermann, Einscheren Dritter) vor?

Welcher Abstand ist gefordert?

 

 

-      regelmäßig 1,5-Sekunden-Abstand

 

 

Ausnahme:

 

 

a)    Ist ein verkürzter Sicherheitsabstand zulässig (geballter Großstadtverkehr; Anfahren bei Grün; Anfahren bei Kolonnenhalt; aufgeschlossene Kolonnenfahrt)?

b)    Ist die Wiederherstellung des Sicherheitsabstands nicht erforderlich?

-      § 4 Abs. 3 StVO: LKW über 3,5 t + KOM auf Autobahn über 50 km/h mind. 50 m (Ausnahme: auch kurzzeitige verschuldete Unterschreitung schadet)

Ist die Länge des Abstands bekannt?  

Liegt eine nicht nur kurzzeitige Abstandsunterschreitung vor?

War die Abstandsunterschreitung verschuldet?

Ist ein plötzliches Bremsen des Vordermannes § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO gegeben?

zugleich Erschütterung des Anscheinsbeweises Auffahren = Mitschuld

Lag Abstandsunterschreitung gem. BKatV vor?

-      Unter 1,8-Sekunden-Abstand → OWi nach BKatV Nr. 12 ff.?

-      Unter 0,8-Sekunden-Abstand → "gefährdender" Abstand, StrafTB/ OWiTB?

Wurde der Seitenabstand eingehalten ?