Checkliste: Ist ein Abstandsfehler gegeben? |
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ja |
nein |
Liegt eine Ordnungswidrigkeit wegen zu geringen Abstands vor? |
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Ist die Fahreridentität eindeutig? |
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Ist die Abstandsmessung fehlerfrei? |
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Sind die Toleranzen abgezogen? |
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Liegt eine unverschuldete Abstandsunterschreitung (z.B. Bremsung Vordermann, Einscheren Dritter) vor? |
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Welcher Abstand ist gefordert? |
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- regelmäßig 1,5-Sekunden-Abstand |
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Ausnahme: |
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a) Ist ein verkürzter Sicherheitsabstand zulässig (geballter Großstadtverkehr; Anfahren bei Grün; Anfahren bei Kolonnenhalt; aufgeschlossene Kolonnenfahrt)? |
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b) Ist die Wiederherstellung des Sicherheitsabstands nicht erforderlich? |
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- § 4 Abs. 3 StVO: LKW über 3,5 t + KOM auf Autobahn über 50 km/h mind. 50 m (Ausnahme: auch kurzzeitige verschuldete Unterschreitung schadet) |
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Ist die Länge des Abstands bekannt? |
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Liegt eine nicht nur kurzzeitige Abstandsunterschreitung vor? |
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War die Abstandsunterschreitung verschuldet? |
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Ist ein plötzliches Bremsen des Vordermannes § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO gegeben?zugleich Erschütterung des Anscheinsbeweises Auffahren = Mitschuld |
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Lag Abstandsunterschreitung gem. BKatV vor? |
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- Unter 1,8-Sekunden-Abstand → OWi nach BKatV Nr. 12 ff.? |
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- Unter 0,8-Sekunden-Abstand → "gefährdender" Abstand, StrafTB/ OWiTB? |
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Wurde der Seitenabstand eingehalten ? |
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