Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
wie besprochen, werden Sie mit der Schadensbeseitigung so lange abwarten, bis eine grundsätzliche Haftungszusage der gegnerischen Versicherung vorliegt.
Bei dieser Gelegenheit weise ich erneut darauf hin, dass aus heutiger Sicht der Zeitpunkt der Durchführung einer Reparatur und der Zahlung durch die gegnerische Versicherung ungewiss ist.
Der Zeitpunkt wird davon abhängen, ob und mit welchem Inhalt Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherung meldet, Zeugen Ihre Aussage zum Unfallhergang gemacht haben oder wann ich Einblick in die - angeforderte - amtliche Ermittlungsakte erhalten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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