Schreiben, weil Mithaftung abhängig vom Ergebnis des Beweisermittlungsverfahren ist

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

nach den mir bisher vorliegenden Informationen stehen für den von Ihnen geschilderten Unfallhergang keine Zeugen zur Verfügung.

Sollte Ihr Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung nicht oder mit abweichenden Angaben melden, kann der Nachweis seiner Haftung nur durch Vorlage der amtlichen Ermittlungsakten geführt werden.

Ob sich eine volle Haftung der Gegenseite beweisen lässt, kann erst beurteilt werden, wenn mir die amtliche Ermittlungsakte vorliegt. Diese wird jedoch erst dann herausgegeben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, was erfahrungsgemäß einen Zeitraum von mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bis dahin sollte in Ihrem eigenen Interesse der Aufwand zur Beseitigung des Schadens so gering wie möglich gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift