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Versicherung
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Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Herstellungsaufwand i.S.v. § 249 Satz 2 BGB gehören auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits, ohne dass es auf den Eintritt des Verzugs ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1973 - VI ZR 27/73, VersR 1974, 90; AG Magdeburg, zfs 2009, 199).
Die weiteren Voraussetzungen sind erfüllt: Sie wurden rechtzeitig darüber unterrichtet (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.05.2011 - I-1 U 220/10, DAR 2011, 580;AG Freising, Urt. v. 21.08.2015 - 5 C 261/15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2019 - I-1 U 115/18, VersR 2019, 1237), dass mein Mandant nicht in der Lage ist, die Reparatur und Mietwagenkosten auszulegen und deshalb im Fall der nicht rechtzeitigen Vorschussleistung einen Kredit in Anspruch nehmen musste.
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