Herrn/Frau
Name
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten werden die Reparaturkosten voraussichtlich zwei Drittel des Wiederbeschaffungswerts Ihres Fahrzeugs übersteigen bzw. ist der im Leasingvertrag vorgesehene Grenzbetrag hierdurch überschritten.
Der Leasinggeber ... hat deswegen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig und außerordentlich zu kündigen und die Instandsetzung des Fahrzeugs abzulehnen.
Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, gegenüber dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer eine Abrechnung des Fahrzeugs auf Reparaturbasis abzulehnen und stattdessen eine Abrechnung des Fahrzeugschadens auf der Grundlage einer Ersatzwagenbeschaffung vorzunehmen.
Bitte prüfen und entscheiden Sie daher umgehend, ggf. nach Rücksprache mit dem Leasinggeber, ob die Instandsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden soll oder nicht.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gern Kontakt mit mir aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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