Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte/geehrter ...,
die gegnerische Versicherung will bei Ihrem behandelnden Arzt kein Gutachten/Attest einholen. Ein Attest ist jedoch zur Regulierung Ihres Schmerzensgeldanspruchs unbedingt erforderlich. Bitten Sie daher Ihren Arzt, dass er Ihnen über die unfallbedingten Verletzungen ein Attest erstellt, in dem folgenden Punkte aufgeführt sein sollten:
- Art der Verletzung (Diagnose)
- Art und Dauer der Behandlung, ggf. ob eine stationäre Behandlung erfolgte
- Wurden Medikamente und/oder Krankengymnastik/Physiotherapie verschrieben?
- Umfang und Dauer einer durch die Verletzungen eingetretenen Arbeitsunfähigkeit (ggf. gestaffelt nach Prozent)
Umfang und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sind auch anzugeben, wenn Sie im betreffenden Zeitraum tatsächlich keinen Beruf ausgeübt haben. In diesem Fall ist eine sogenannte fiktive Erwerbsunfähigkeit zu berücksichtigen.
Sollten bei Ihnen oder Ihrem Arzt hierzu Rückfragen bestehen, rufen Sie mich bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
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