Beim Mandanten eingegangener Vorschuss soll zur Zahlung verwendet werden

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte/geehrter ...,

die gegnerische Versicherung wird direkt an Sie einen Vorschuss zahlen.

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Abschlagszahlung, die von der Versicherung unter dem Vorbehalt geleistet wird, dass eine endgültige Verrechnung auf einzelne Schadenposten beim Abschluss der Regulierung erfolgt.

Sie werden von mir eine Aufstellung und Abrechnung über sämtliche geltend gemachte Schadenpositionen und den hierauf geleisteten Ersatz erhalten, sobald der Schaden von der Versicherung vollständig bezahlt ist bzw. sobald feststeht, dass die Versicherung außergerichtlich keine weiteren Zahlungen mehr leisten wird.

Die bisherige Vorschusszahlung ist eine Erstattung der bisher von Ihnen vorab bezahlten Beträge bzw. soll von Ihnen verwendet werden, um noch eingehende Rechnungen zu bezahlen.