Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte/geehrter ...,
wie besprochen wollen Sie die unfallbedingt anfallenden Kosten zunächst selbst übernehmen. Das ist leider erforderlich geworden, da trotz mehrfacher und ausdrücklicher Aufforderung die gegnerische Versicherung bisher keine Vorschusszahlung geleistet hat.
Die Reparaturwerkstatt muss nicht auf die Zahlung des Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung warten und sie ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug ohne Bezahlung an Sie herauszugeben.
Bitte veranlassen Sie daher den Ausgleich der Reparaturrechnung, damit Sie Ihr Fahrzeug wieder abholen können.
Sollte eine Vorschusszahlung der Versicherung eingehen, werde ich diese sofort an Sie weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtsanwalt
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