Unterhalt

Autor: Hering

Im Todesfalle haben unterhaltsberechtigte Familienangehörige einen Anspruch auf Unterhaltszahlung

Stirbt ein Arbeitsloser wird nicht das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage sondern ein, von der Regierung festgelegter, Mindestjahreslohn zu Grunde gelegt.