Autor: Göppl |
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Grundlage für die Ermittlung der Schadenshöhe ist das von der Versicherung in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|