Autor: Göppl |
Sollte die Klage in Zypern anhängig gemacht werden, ist die gegnerische Versicherung, sofern Personenschäden in Streit stehen, sieben Tage vor Klageeinreichung per Einschreiben über die Verfahrenseinleitung zu unterrichten. Erstinstanzlich zuständig ist das Bezirksgericht am Wohnsitz des Beklagten oder am Unfallort.
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