Dieselbe Fahrbahn

Autoren: Schaefer/Urbanik

Definition der Fahrbahn

Die Fahrbahn ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, dem Straßenverkehr gewidmet. Rechtlich wird die Fahrbahn begrenzt durch Fahrbahnbegrenzungslinien, Zeichen 295 nach Anlage 2 zu §  41 Abs.  1 StVO. Für den Begriff des Überholens ist rechtlich die Fahrbahn als solche relevant, nicht etwaige Fahrstreifen. Diese haben nur Bedeutung bei der Zulässigkeit eines Überholvorganges.