Autor: Felix Koehl |
Abschleppen ist der Oberbegriff für das Entfernen eines Fahrzeugs ohne Zutun des Besitzers.
Zunächst ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer das Abschleppen des Kraftfahrzeugs veranlasst hat: Ist der Vorgang einer Behörde (oft unter Zuhilfenahme eines beauftragten Abschleppunternehmens) zuzurechnen, handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abschleppen. Anders liegt der Fall, wenn ein Privatmann den Abschleppvorgang veranlasst hat, etwa um sich einer Besitzstörung zu erwehren. Dann handelt es sich um privatrechtliches Abschleppen.
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