Einführung Abschleppen von Kraftfahrzeugen

Autor: Felix Koehl

Abschleppen ist der Oberbegriff für das Entfernen eines Fahrzeugs ohne Zutun des Besitzers.

Unterscheidung öffentlich-rechtliches Abschleppen und privatrechtliches Abschleppen

Zunächst ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer das Abschleppen des Kraftfahrzeugs veranlasst hat: Ist der Vorgang einer Behörde (oft unter Zuhilfenahme eines beauftragten Abschleppunternehmens) zuzurechnen, handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abschleppen. Anders liegt der Fall, wenn ein Privatmann den Abschleppvorgang veranlasst hat, etwa um sich einer Besitzstörung zu erwehren. Dann handelt es sich um privatrechtliches Abschleppen.

Kein Sanktionscharakter