Autor: Felix Koehl |
Bei dem Begriff der sittlich-charakterlichen Eignung geht es um die persönliche Zuverlässigkeit des Betroffenen. Wer ein Kraftfahrzeug führen will, muss eine einigermaßen angepasste sittliche Reife haben. Die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Kraftfahrers erfolgt immer auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von seiner Gesamtpersönlichkeit nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr. Laut dem BVerwG (Urt. v. 12.01.1962 -
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|