Begriff

Autor: Felix Koehl

Definition sittlich-charakterliche Eignung

Bei dem Begriff der sittlich-charakterlichen Eignung geht es um die persönliche Zuverlässigkeit des Betroffenen. Wer ein Kraftfahrzeug führen will, muss eine einigermaßen angepasste sittliche Reife haben. Die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Kraftfahrers erfolgt immer auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von seiner Gesamtpersönlichkeit nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr. Laut dem BVerwG (Urt. v. 12.01.1962 - VII C 12.61, BVerwGE 13, 288) sind charakterliche Mängel nach außen sichtbar gewordenes, aus einer bestimmten rechtlich oder sittlich missbilligten Einstellung resultierendes Verhalten des Betroffenen. Maßgeblich sind vor allem die Art und die Umstände und die Anzahl der bereits begangenen verkehrsrechtlichen oder auch nicht verkehrsrechtlichen Straftaten (BVerwG, Urt. v. 20.02.1987 - 7 C 87/84, NJW 1987, 2246).