Der praxisübliche Entziehungsbescheid

Autor: Felix Koehl

Die Entziehungsverfügung in der Praxis

Üblicherweise sieht ein Entziehungsbescheid in der Praxis wie folgt aus:

Der praxisübliche Entziehungsbescheid hat also fünf anzugreifende Regelungen:

Verfügung der Entziehung der Fahrerlaubnis (Nr. 1)

Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins binnen einer kurzen Frist (Nr. 2)

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der vorstehenden Verfügungen (Nr. 3)

Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der nicht fristgerechten Ablieferung des Führerscheins (Nr. 4)

Festsetzung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für den Erlass des Bescheids (Nr. 5)