Autor: Felix Koehl |
Üblicherweise sieht ein Entziehungsbescheid in der Praxis wie folgt aus:
Der praxisübliche Entziehungsbescheid hat also fünf anzugreifende Regelungen:
Verfügung der Entziehung der Fahrerlaubnis (Nr. 1) |
Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins binnen einer kurzen Frist (Nr. 2) |
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der vorstehenden Verfügungen (Nr. 3) |
Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der nicht fristgerechten Ablieferung des Führerscheins (Nr. 4) |
Festsetzung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für den Erlass des Bescheids (Nr. 5) |
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