Autor: Felix Koehl |
In der Praxis wird die Fahrerlaubnis fast ausschließlich wegen fehlender Eignung entzogen, oder es wird wegen sich abzeichnender fehlender Eignung auf diese verzichtet. Entscheidende Voraussetzung für die Neuerteilung ist daher stets, dass die Eignung wieder erlangt wurde. Zu unterscheiden sind dabei drei Fälle, die strafgerichtliche Entziehung, die verwaltungsbehördliche Entziehung und der Verzicht auf die Fahrerlaubnis.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|