Allgemeines zu Wiedererlangung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Autor: Felix Koehl

In der Praxis wird die Fahrerlaubnis fast ausschließlich wegen fehlender Eignung entzogen, oder es wird wegen sich abzeichnender fehlender Eignung auf diese verzichtet. Entscheidende Voraussetzung für die Neuerteilung ist daher stets, dass die Eignung wieder erlangt wurde. Zu unterscheiden sind dabei drei Fälle, die strafgerichtliche Entziehung, die verwaltungsbehördliche Entziehung und der Verzicht auf die Fahrerlaubnis.