Haftungsrecht

Autor: Schaefer

Terminologisch hier getrennt

doppelter Auffahrunfall und

Ketten- oder Massenauffahrunfall.

Beide fallen unter den Begriff "Serienunfälle” (Greger, NZV 1989, 58).

Die Terminologie stellt nur eine grobe Klassifizierung dar, die in Literatur und Rechtsprechung teilweise andere Bezeichnungen tragen.

I. Doppelter Auffahrunfall

Beim doppelten Auffahrunfall liegen zwei Unfälle vor: Im ersten Unfall fährt der Hintermann auf seinen Vordermann auf und verursacht bei sich Front-, beim Vordermann Heckschaden; in diesen Unfall prallt dann ein weiteres Fahrzeug von hinten auf und verursacht bei sich selber einen Frontschaden, bei seinem Vordermann (Mittelmann) Heckschaden und vergrößerten Vorderschaden und bei dem ersten Fahrzeug erhöhten Heckschaden.

Hier gilt Folgendes: