Autor: Schaefer |
Grundsätzliches
Schäden durch Stationierungstruppen sind in Anwendung des NATO-Truppenstatuts und des
Hinweis:Ansprüche wegen Schäden durch deutsche Militärfahrzeuge sind gem. § 839 BGB unmittelbar zu verfolgen. |
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen mit hoheitlich tätigen Militärfahrzeugen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten schriftlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem schädigenden Ereignis unabhängig von der Anmeldung (BGH, Urt. v. 20.05.1976 - III ZR 84/74, VRS 1976,
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