Versicherungsvertragsrecht

Autor: Hering

I. Einführung

Die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) veröffentlichten AKB 2008 sind nur Musterbedingungen, die die einzelnen Versicherer nicht anwenden müssen.

Die Versicherer sind berechtigt, Versicherungsverträge nach eigenen Bedingungen auf den Markt zu bringen. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Musterbedingungen des GdV. Allerdings sind die Versicherer verpflichtet, vor allem die unabdingbaren Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und diejenigen, von denen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden darf, einzuhalten.

Die genaue Kenntnis des jeweiligen Versicherungsvertrags und der dahinterstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen des betroffenen Versicherers ist daher von dringender Notwendigkeit. Der Rechtsanwalt sollte sich stets den gültigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen vorlegen lassen und genauestens überprüfen. Bei vielen Versicherern besteht die Möglichkeit, die von diesen verwendeten Bedingungen im Internet einzusehen. Ansonsten müssen sie ggf. beim Versicherer angefordert werden.

Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwischen den Begriffen:

Risikoausschluss

Obliegenheit

verhüllte Obliegenheit.

Die Obliegenheitsverletzungen und deren Rechtsfolgen sind in § 28 VVG geregelt.

1. Risikoausschluss