Grundsätzliches zum Versicherungsvertragsrecht beim Teilungsabkommen

Autor: Hofmann

Teilungsabkommen sind Rahmenverträge zur vergleichsweisen Erledigung künftiger Schadensfälle. Sie werden regelmäßig abgeschlossen zwischen Kraftfahrzeughaft-, Kraftfahrtkaskoversicherungen und Sozialversicherungsträgern. Als Vertrag gelten sie nur für die Unternehmen, die dem Abkommen beigetreten sind.

In diesem Teilungsabkommen verpflichten sich die vertragschließenden Seiten aus Vereinfachungsgründen und orientiert an Erfahrungs- oder Durchschnittswerten in Schadensfällen, bei denen einer ihrer Versicherungsnehmer beteiligt ist, ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage nach einer bestimmten festgelegten Abkommensquote sich an einem Schadensfall zu beteiligen. Regelmäßig enthalten derartige Abkommen auch eine Spitzenklausel. Bei Überschreiten der Regulierungssumme über eine gewisse Höchstgrenze wird bis zu dieser Höchstgrenze nach Teilungsabkommen, danach nach Sach- und Rechtslage abgerechnet.