OVG Münster - Urteil vom 13.09.1977 (IV A 474/76) - DRsp Nr. 1994/14109
OVG Münster, Urteil vom 13.09.1977 - Aktenzeichen IV A 474/76
DRsp Nr. 1994/14109
Läßt die Polizei einen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellten gestohlenen Pkw im Wege der Ersatzvornahme sofort auf ein Sicherstellungsgelände abschleppen, so kann sie von dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges keinen Kostenersatz verlangen, wenn der sofortige Vollzug nicht notwendig war.