AG Heilbronn - Urteil vom 28.10.1983 (6 C 2625/83) - DRsp Nr. 1994/15668
AG Heilbronn, Urteil vom 28.10.1983 - Aktenzeichen 6 C 2625/83
DRsp Nr. 1994/15668
Der Betreiber einer Kfz-Waschanlage ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die seine Waschstraße durchlaufenden Pkw nicht beschädigt werden. Die Freizeichnungsklausel des Unternehmers benachteiligt den Kunden unangemessen und ist gem. § 9AGBG unwirksam.