LG Baden-Baden - Urteil vom 11.07.1986 (3 S 11/86) - DRsp Nr. 1994/14271
LG Baden-Baden, Urteil vom 11.07.1986 - Aktenzeichen 3 S 11/86
DRsp Nr. 1994/14271
Der geschädigte Kfz-Halter hat keinen Anspruch - auch nicht anteilsmäßig - gegen den Schädiger auf Ersatz des sog. Rückstufungsschadens wegen Inanspruchnahme seines Kaskoversicherers, wenn er den Unfall mitverursacht und der Haftpflichtversicherer die Schadensregulierung nicht verzögert hat.