BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2139
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Seligenstadt, Urteil vom 11.04.1990 - Aktenzeichen 1 C 43/90
DRsp Nr. 1996/3039
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
4000 DM [2000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma I. Grades sowie HWS-Schleudertrauma mit einer MdE von 100 % für 14 Tage.Drei Tage stationäre Behandlung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;