AG Waldbröl - 05.01.1990 (6 C 521/89) - DRsp Nr. 1994/15958
AG Waldbröl, vom 05.01.1990 - Aktenzeichen 6 C 521/89
DRsp Nr. 1994/15958
1. Der Geschädigte ist berechtigt, den Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. 2. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung höhenmäßige Preisvergleiche anzustellen.