Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der Geschädigten von 30 %
AG Jülich, Urteil vom 14.05.1992 - Aktenzeichen 4 C 628/89
DRsp Nr. 1996/2822
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der Geschädigten von 30 %
1. Wer vom Fahrbahnrand anfährt, hat sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Straßenteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese gesteigerte Betriebsgefahr ist mit einem Haftungsanteil von 30% zu bewerten.2. 700 DM [350 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau (Pkw-Fahrerin) aus Verkehrsunfall unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 30 % wegen einer HWS-Zerrung.Zweimaliger Arztbesuch, keine besonderen Heilmaßnahmen. Enggradige Bewegungseinschränung des Kopfes sowie Druckschmerz im HWS-Bereich.